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Essentra Components Österreich: Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemein
  2. Interpretation
  3. Angebote und Aufträge
  4. Beschreibungen, Muster und Prospektmaterial
  5. Spezifikationen
  6. Werkzeugausrüstung
  7. Preis 
  8. Bezahlung
  9. Lieferung
  10. Risiko und Eigentumsrecht an den Produkten
  11. Qualität
  12. Haftungsbeschränkung
  13. Beendigung
  14. Entschädigung
  15. Exportbedingungen
  16. Verschiedenes
  17. Beschränkung der Liefergebiete

Der Käufer sollte insbesondere die Bedingungen 5, 11 und 12 beachten

1. Allgemein

1.1 Die im Folgenden aufgeführten Bedingungen, die von Zeit zu Zeit durch den Verkäufer durch eine schriftliche Mitteilung an den Käufer oder durch sonstige allgemein zugängliche Mitteilung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Bedingung“) geändert werden können, sind Teil eines jeden Vertrages zwischen dem Verkäufer und dem Käufer für den Verkauf und Kauf der Produkte oder der Werkzeugausrüstung (ein„Vertrag“). Sie beziehen sich auf alle Geschäfte zwischen Verkäufer und Käufer. Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen bzw. wird hiermit explizit widersprochen.

1.2 Keine Ergänzung oder Änderung einer Bestimmung dieser Bedingungen noch eine Erklärung, ein Hinweis oder eine Empfehlung in Bezug auf die Produkte durch einen Vertreter des Verkäufers sind für die Parteien verbindlich, wenn diese nicht schriftlich erfolgt sind und von einem autorisierten Vertreter jeder Partei unterzeichnet sind, und in diesem Schriftstück die Absicht der Parteien, diese Bedingungen zu ändern oder zu ergänzen, klar zum Ausdruck kommt.

2. Interpretation

2.1 In diesen Bedingungen meint “Käufer” diejenige Person, die die Produkte von dem Verkäufer kauft, “Werkzeugausrüstung des Käufers” meint jegliche Druckplatten, Muster, Werkzeuge oder sonstige Ausrüstung, die das Eigentum des Käufers sind und/oder die der Verkäufer von oder auf Anweisung des Käufers hergestellt, gekauft oder erhalten hat; “Kundenspezifische Produkte” meint alle Waren außer Standardwaren, die der Verkäufer geliefert hat oder in Zukunft liefern wird; “Gruppe” meint jede Tochtergesellschaft und jede Holdingfirma des Verkäufers und jede Tochtergesellschaft dieser Holdingfirma in jedem Fall von Zeit zu Zeit (die Begriffe ‘Tochtergesellschaft’ und ‘Holdingfirma’ haben diejenige Bedeutung, die ihnen in den Abschnitten 736 und 736A des Aktiengesetzes 1985 zugeordnet wurde); “Geistige Eigentumsrechte” meint alle geistigen Eigentumsrechte einschließlich aller Patente (einschließlich ergänzende Bescheinigungen), Gebrauchsmuster, Rechte an Erfindungen, Urheberrechte, Rechte in der Form von Urheberrechten, Datenbankrechte, Rechte an Gebrauchsmustern, registrierte und nicht registrierte Entwürfe, registrierte und nicht registrierte Handelsmarken, Handelsnamen und Aufmachung, Firmenwert, Know-how und vertrauliche Informationen (gleichgültig, ob alle oder einige von diesen registriert sind und einschließlich aller Anwendungen und Rechte, die dafür gelten) und alle analogen Dinge zu den zuvor genannten Dingen in irgendeinem Teil der Welt; “Verluste” meint jegliche Verluste, Forderungen, Verbindlichkeiten, Kosten, Ausgaben und Schäden jeglicher Art, und hierbei ist es gleichgültig, ob diese vorhersehbar oder vermeidbar waren oder nicht; “Auftragsannahme” meint eine schriftliche Annahme eines Auftrags, ausgestellt durch einen autorisierten Unterschriftsberechtigten des Verkäufers gemäß Bedingung 3.2; “Produkte” meint alleStandardprodukte und/oder alle kundenspezifischen Produkte odereinen Teil davon; “Muster” meint bei einem Verkauf aufgrund einesMusters, dasjenige Muster, das der Verkäufer vorgelegt hat vorbehaltlichvon Toleranzwerten oder anderen Abweichungen, die in denSpezifikationen oder Richtlinien des Verkäufers in Bezug auf das Mustergenannt sind, in Bezug auf welche ein autorisierter Unterschriftsberechtigterdes Verkäufers in der Auftragsannahme bestätigt,dass sich diese auf den Vertrag beziehen; “Verkäufer” meint Essentra Components GmbH (Handelsgericht Wien, FN 373529 h) und deren Rechtsnachfolgerund Abtretungsempfänger; “Katalog des Verkäufers” meint denProduktkatalog des Verkäufers, den der Verkäufer von Zeit zu Zeitveröffentlicht, einschließlich aller Kataloge auf der Webseite desVerkäufers; “Werkzeugausrüstung des Verkäufers” meint alleDruckplatten, Formen, Muster, Werkzeuge oder andere Ausrüstung außerder Werkzeugausrüstung des Käufers , die im Zusammenhang mit derHerstellung der kundenspezifischen Produkte verwendet werden;“Webseite des Verkäufers” meint sales@essentracomponents.at oder jedenachfolgende Webseite; “Spezifikationen” meint:

2.1.1 in Bezug aufStandardprodukte die Spezifikationen für das relevante Standardproduktwie in der letzten Veröffentlichung des Katalogs des Verkäufers dargelegtzu dem Zeitpunkt,. zu dem dieses Standardprodukt bestellt wird;

2.1.2 inBezug auf kundenspezifische Produkte die Spezifikationen für dasjeweilige kundenspezifische Produkt, bei denen ein autorisierterUnterschriftsberechtigter des Verkäufers bestätigt hat, dass es sichhierbei um die endgültigen Spezifikationen für dieses kundenspezifischeProdukt handelt; und 2.1.3 bei Fehlen solcher Spezifikationen diejenigenSpezifikationen, bei denen der Verkäufer bei vernünftiger Handlungsweisevon Zeit zu Zeit festlegen kann, dass diese angemessen sind;„Standardprodukte” meint Waren, die in dem Katalog des Verkäufersnach Produktnummer zum Verkauf angeboten werden; und“Werkzeugausrüstung” meint die Werkzeugausrüstung des Verkäufersund des Käufers.

2.2 In diesen Bedingungen dienen die Überschriften lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinerlei Auswirkungen auf die Auslegung;Verweise auf eine “Person” umfassen eine Einzelperson, eine Firma, einUnternehmen, eine Gesellschaft, eine Vereinigung, Organisation,Institution, einen Trust oder eine Agentur, gleichgültig ob diese über einegetrennte Rechtspersönlichkeit verfügen oder nicht; Wörter im Singularumfassen auch Wörter im Plural und umgekehrt, so wie dies der Kontexterlaubt oder erfordert; jeglicher Verweis auf eine Gesetzesbestimmungoder Vorschrift muss, sofern der Kontext nichts anderes verlangt, als einVerweis auf diese Gesetzesbestimmung oder Vorschrift ausgelegt werden,wie diese von Zeit zu Zeit geändert, modifiziert, zusammengefasst, erneutin Kraft gesetzt oder ersetzt wird und das Wort “einschließlich“ bedeutet,sofern der Kontext nichts anderes verlangt, “einschließlich ohneEinschränkung”.

3. Angebote und Aufträge

3.1 Angebote gelten 30 Tage lang ab Datum des Angebots, es sei denn, derVerkäufer hat etwas anderes angegeben, sie sind jedoch solange nichtbindend, bis ein Auftrag von dem Verkäufer gemäß der Bestimmung 3.2 akzeptiert wurde.

3.2 Jeder Auftrag für Produkte, den der Käufer dem Verkäufer vorlegt, wird alsein Angebot des Käufers zum Kauf der Produkte angesehen, die in demAuftrag genannt sind und zwar zu den Bedingungen, die in diesenBedingungen dargelegt sind. Ein Auftrag ist für den Verkäufer solangenicht bindend, bis der Auftrag nicht von dem Verkäufer akzeptiert wird,indem er die Auftragsannahme ausstellt oder (falls früher) wenn derVerkäufer mit der Herstellung der Produkte oder dazugehörigerWerkzeugausrüstung oder Muster beginnt, wenn er die Produkte demAuftrag des Käufers zuordnet oder wenn er die Produkte an den Käuferverschickt.

3.3 Wenn der Auftrag einmal akzeptiert wurde, so kann dieser vom Käufer nurmit der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung desVerkäufers storniert, geändert oder ausgesetzt werden.3.4 Die Menge und die Art der bestellten Produkte sind derart wie in dem Auftragsformular aufgeführt oder, falls abweichend, wie auf der Auftragsannahme.

4. Beschreibungen, Muster und Prospektmaterial

4.1 Sämtliche Zeichnungen, Spezifikationen und Werbematerialien, die der Verkäufer herausgegeben hat und alle Beschreibungen, Detailangaben oder Illustrationen, die in einem Katalog des Verkäufers enthalten sind, werden zu dem alleinigen Zweck herausgegeben oder veröffentlicht, um dem Leser eine ungefähre Idee der beschriebenen Produkte zu liefern. Die darin enthaltenen Informationen stellen keine Zusicherung dar.

4.2 Alle offensichtlich typographischen oder schreibtechnischen Fehler oder Auslassungen in einem Katalog, einem Angebot, einer Preisliste, Auftragsannahme, einer Kennzeichnung, Verpackung, Rechnung oder auf einem anderen Dokument oder einer anderen Information des Verkäufers können von dem Verkäufer korrigiert werden ohne Haftung gegenüber dem Käufer.

4.3 Außer wie per Gesetz verlangt, stellt dieser Vertrag folgende Dinge nicht dar: (a) ein Verkauf durch Muster (auch wenn Muster vorgelegt wurden), es sei denn, der Verkäufer hat ausdrücklich auf der Auftragsannahme vermerkt, dass es sich bei dem Vertrag um einen Verkauf durch Muster handelt; oder (b) ein Verkauf durch Beschreibung, auch wenn eine Beschreibung vorgelegt wurde.

5. Spezifikationen

5.1 Der Käufer stellt sicher, dass er angemessene Tests durchführt, um sicher- zustellen, wo die Produkte den Spezifikationen entsprechen oder, wo zutreffend, wo diese dem Muster in allen wesentlichen Aspekten entsprechen, dass sie von zufriedenstellender Qualität sind und für alle geplanten Zwecke des Käufers geeignet sind. Vorbehaltlich von Bedingung

5.2 erkennt der Käufer ausdrücklich an, dass er sich unabhängig einer Anleitung von dem Verkäufer nicht auf die Fertigkeiten oder das Urteil des Verkäufers bei der Feststellung verlässt, ob die Produkte sich für einen oder alle Zwecke eignen.

5.2 Wenn der Käufer es wünscht, sich auf die Fertigkeiten oder das Urteil des Verkäufers in Bezug auf ein kundenspezifisches Produkt zu verlassen, das für einen bestimmten Zweck geeignet sein muss, dann muss der Käufer vor Auftragserteilung den Verkäufer ausdrücklich schriftlich über den bestimmten Zweck informieren sowie darüber, dass er sich auf die Bestätigung des Verkäufers verlassen möchte und keine eigenen Tests durchführen möchte. Der Verkäufer muss den Käufer über zusätzliche Kosten informieren, die anfallen, wenn diese Bestätigung erfolgt. Der Käufer ist nur berechtigt, sich darauf zu verlassen, dass das kundenspezifische Produkt für einen bestimmten Zweck geeignet ist, wenn der Käufer alle Informationen vorgelegt hat, die der Verkäufer benötigt, um die erforderlichen Tests durchzuführen, und wenn ein autorisierter Unterzeichnungsberechtigter des Verkäufers ausdrücklich in der Auftragsannahme bestätigt hat, dass das kundenspezifische Produkt diesen speziellen Zweck erfüllen kann.

5.3 Der Verkäufer ist berechtigt, Änderungen an den Spezifikationen vorzunehmen, die nicht wesentlich die Qualität oder Leistung der Produkte beeinflussen oder, vorbehaltlich der Benachrichtigung des Käufers kann er auf Kosten des Käufers alle wesentlichen Änderungen vornehmen, von denen er der Ansicht ist, dass diese an dem kundenspezifischen Produkt vorgenommen werden müssen, um anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen oder Sicherheitsbestimmungen der Europäischen Union oder sonstigen Anforderungen zu entsprechen. Der Verkäufer ist nicht dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Produkte anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen oder Sicherheitsbestimmungen der Europäischen Union oder sonstigen Anforderungen entsprechen, wenn die Spezifikationen für diese Produkte vom Käufer vorgelegt wurden oder auf Wunsch des Käufers entwickelt oder geändert wurden.

5.4 In Bezug auf alle Spezifikationen, die dem Verkäufer durch oder im Auftrag des Käufers vorgelegt wurden oder in Bezug auf Änderungen der Spezifikationen, die auf Wunsch des Käufers erfolgt sind und in Bezug auf Werkzeugausrüstung, die aus diesen Spezifikationen abgeleitet wurden, oder die von oder im Auftrag des Käufers vorgelegt wurden, garantiert und erklärt der Käufer, dass diese Spezifikationen und/oder diese Werkzeugausrüstung:

5.4.1 in vollem Umfang und genau die Anforderungen des Käufers für die Produkte wiedergeben, die gemäß diesen Spezifikationen oder unter Anwendung dieser Werkzeugausrüstung erstellt werden sollen;

5.4.2 vollständig sind und geeignet sind für den Zweck des Verkäufers, der Produkte herstellt und/oder liefert (falls vereinbart), die diesen Spezifikationen entsprechen;

5.4.3 zu Produkten führen, die für den Zweck des Käufers geeignet sind;

5.4.4 nicht die geistigen Eigentumsrechte einer dritten Partei verletzten und der Verkäufer, seine Gruppe und seine Agenten sind berechtigt, geistige Eigentumsrechte zu verwenden, die in diesen Spezifikationen oder dieser Werkzeugausrüstung enthalten sind oder in einem Produkt oder Verfahren, das in den Spezifikationen beschrieben wird zum Zweck der Herstellung der Produkte und

5.4.5 dass diese allen anwendbaren Gesetzesvorschriften und Bestimmungen entsprechen.

5.5 Sofern in dem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist oder schriftlich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbart wurde, gehören dem Verkäufer alle geistigen Eigentumsrechte, die der Verkäufer, seine Gruppe oder seine Agenten im Verlauf der Ausführung des Vertrags geschaffen haben oder in anderer Form im Zusammenhang mit der Herstellung der Produkte oder der Werkzeugausrüstung.

6. Werkzeugausrüstung

6.1 Wenn der Verkäufer zustimmt, kundenspezifische Produkte zu liefern und wenn er den Käufer darüber informiert, dass er hierfür die Werkzeugausrüstung des Käufers benötigt, dann muss der Käufer entweder die Werkzeugausrüstung des Käufers liefern, mit der die kundenspezifischen Produkte hergestellt werden können, oder der Verkäufer muss, wenn die Parteien dies vereinbart haben, die Werkzeugausrüstung des Käufers herstellen oder diese im Auftrag des Käufers erwerben zu einem Preis, der zwischen den Parteien ereinbart wurde und vorbehaltlich des Eingangs der Zahlung gemäß Klausel 6.2.

6.2 Nach Annahme des ersten Auftrags des Käufers für die kundenspezifischenProdukte, die unter Verwendung der Werkzeugausrüstung des Käufershergestellt werden müssen, und vorbehaltlich des Eingangs derRechnung des Verkäufers für diese Werkzeugausrüstung des Käufers mussder Käufer: 6.2.1 unverzüglich fünfzig Prozent (50%) des Gesamtpreisesdieser Werkzeugausrüstung des Käufers bezahlen und er muss dierestlichen fünfzig Prozent (50%) dieses Preises dann bezahlen, wenn derVerkäufer Muster an den Käufer geschickt hat, die er unter Anwendung derWerkzeugausrüstung des Käufers hergestellt hat, oder

6.2.2 er muss,wenn der Verkäufer dies verlangt, unverzüglich den gesamten Preis fürdiese Werkzeugausrüstung des Käufers bezahlen.

6.3 Das Eigentumsrecht an der Werkzeugausrüstung des Käufers, die der Verkäuferhergestellt oder gekauft hat, verbleibt solange beim Verkäufer, bisder Verkäufer den vollständigen Preis in bar oder verfügbaren Mittelnerhalten hat, der für diese Werkzeugausrüstung des Käufers fällig ist, unddaraufhin geht das Eigentumsrecht an den Käufer über. Solange, bis dasEigentumsrecht an der Werkzeugausrüstung des Käufers an den Käuferübergeht, gelten die Bedingungen 10.3 und 10.4 für dieWerkzeugausrüstung des Käufers zu den gleichen Konditionen, wie sichdiese auf die Produkte beziehen. Bei dem Eigentumsübergang an derWerkzeugausrüstung des Verkäufers an den Käufer hat der Käufer Anrechtauf eine Lizenz an den geistigen Eigentumsrechten, die in derWerkzeugausrüstung des Verkäufers enthalten sind, und zwar in demUmfang, wie dies für die Nutzung der Werkzeugausrüstung des Verkäuferserforderlich ist, um die jeweiligen kundenspezifischen Produkteherzustellen.

6.4 Das Verlustrisiko oder das Risiko der Beschädigung an der Werkzeugausrüstungdes Käufers, die geliefert wurde oder im Auftrag des Käufersdurch den Verkäufer gekauft wurde, bleibt bei dem Käufer. DasVerlustrisiko oder das Risiko der Beschädigung an der Werkzeugausrüstungdes Käufers, die der Verkäufer hergestellt hat, geht nach Fertigstellungder Herstellung an den Käufer über. Der Käufer muss sicherstellen, dassdie Werkzeugausrüstung des Käufers in angemessenem Umfang bei einemangesehenen Versicherungsunternehmen versichert ist, und zwar solange, wie diese auf dem Gelände des Verkäufers verbleibt, und er trägt dieKosten für alle erforderlichen Reparaturen oder Ersatzteile. Dies gilt nichtfür Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers.

6.5 Der Verkäufer muss den Käufer über alle Verluste oder Schäden an derWerkzeugausrüstung des Käufers informieren, solange diese im Besitz desVerkäufers ist. Der Verkäufer, dessen Gruppe oder dessen Agenten haftennicht gegenüber dem Käufer für Verluste oder Schäden an derWerkzeugausrüstung des Käufers, solange sich diese im Besitz desVerkäufers befinden, es sei denn, diese wurden durch Nachlässigkeit oderwillentliche Beschädigung verursacht.

6.6 Der Verkäufer muss die Werkzeugausrüstung des Käufers kostenlos füreinen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Datum der letzten Lieferung derProdukte lagern, die unter Verwendung der Werkzeugausrüstung desKäufers hergestellt wurden. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann derVerkäufer die Werkzeugausrüstung des Käufers für seine eigenen Zweckeverwenden oder er kann diese weiterhin lagern, zurückgeben odervernichten, und die Kosten hierfür trägt der Käufer.

6.7 In denjenigen Fällen, in denen der Käufer angegeben hat, dass er eineMindestmenge der kundenspezifischen Produkte kaufen möchte und erdarüber in Kenntnis ist, dass der Verkäufer in die Herstellung derWerkzeugausrüstung des Verkäufers investiert oder investiert hatund zwar in Bezug auf diese kundenspezifischen Produkte und wenn derKäufer eine niedrigere Menge dieser kundenspezifischen Produktebestellt oder annimmt als die Mindestmenge, die er zuvor angegeben hat,dann kann der Verkäufer dem Käufer anteilmäßig in Bezug auf die Mengedieser bestellten kundenspezifischen Produkte die Kosten seinerInvestitionen an der Werkzeugausrüstung des Verkäufers in Rechnungstellen sowie auch die Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren.

6.8 Die geistigen Eigentumsrechte und das Eigentumsrecht an jeglicher Werkzeugausrüstungdes Verkäufers bleiben zu allen Zeiten bei dem Verkäufer,es sei denn, es wurde schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart.Wenn der Käufer die Werkzeugausrüstung des Verkäufers kauft, danngehen das Eigentumsrecht und das Risiko an der Werkzeugausrüstung desVerkäufers an den Käufer bei vollständiger Bezahlung eines Betrags durchden Käufer über, den der Verkäufer schriftlich mitgeteilt hat. Der Käufererkennt an, dass jegliche Werkzeugausrüstung des Verkäufers, die erkauft, von dem Verkäufer benutzt wurde und dass der Käufer berechtigtist, diese nach einer entsprechenden Mitteilung vor dem Kauf zuinspizieren und es wird davon ausgegangen, dass er sich davon überzeugthat, dass diese von zufriedenstellender Qualität ist und für den geplantenZweck geeignet ist. Nachdem das Eigentumsrecht und das Risiko an derWerkzeugausrüstung des Verkäufers an den Käufer übergegangen sind,wird diese fortan als Werkzeugausrüstung des Käufers zum Zweck dieserBedingungen angesehen.

6.9 Wenn der Verkäufer Werkzeugausrüstung, die für die Herstellung vonkundenspezifischen Produkten benutzt wird, neu konstruieren oderreparieren muss oder wenn ihm sonstige Ausgaben in Bezug auf dieseentstehen, so muss der Käufer den Verkäufer umgehend für alleentstandenen Kosten entschädigen, und dies umfasst auch alle Kosten fürWerkzeugausrüstung und Neuausrüstung, außer in dem Umfang wie dieseKosten aufgrund der Nachlässigkeit oder des willentlichen Missbrauchs desVerkäufers entstanden sind.

6.10 Der Verkäufer ist berechtigt, die Werkzeugausrüstung für alle Zwecke nachseinem Ermessen zu verwenden, und dies umfasst auch die Herstellung derkundenspezifischen Produkte.

7. Preis

7.1 Vorbehaltlich von Bedingung 7.2, ist der Preis für die Produkte oder dieWerkzeugausrüstung der Preis, der in dem entsprechenden Angebotaufgeführt ist, oder, wenn kein entsprechendes Angebot vorliegt, derjenigePreis, der in der Preisliste des Verkäufers angegeben ist, die zum Zeitpunktder Annahme des Auftrags gültig ist (der “Preis”). Der Preis versteht sichinklusive der Standardverpackung gemäß den aktuellen Praktiken desVerkäufers. Der Preis gibt die Haftungsbeschränkungen wieder, die in diesenBedingungen dargelegt sind, wenn der Käufer dies jedoch verlangt, wird derVerkäufer den Käufer über die zusätzlichen Kosten informieren, die geltenwürden, wenn der Verkäufer Änderungen in Bezug auf dieseHaftungsbeschränkung zustimmt.

7.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, durch eine Mitteilung an den Käuferjederzeit vor der Lieferung den Preis zu erhöhen, um eine Erhöhung derKosten des Verkäufers bei der Lieferung der Produkte oder derWerkzeugausrüstung widerzuspiegeln, die aufgrund folgender Dingeentstanden ist: 7.2.1 allen Faktoren, die außerhalb der Kontrolle desVerkäufers liegen;

7.2.2 einer Erhöhung der Lohnkosten oder derMaterialkosten einschließlich der Lagerkosten, wenn die Produkte nichtgemäß dem Vertrag abgeholt oder geliefert werden;

7.2.3 allenAbweichungen, die vom Käufer verlangt werden und die sich auf dieLiefertermine, Mengen, Spezifikationen oder den Umfang der Anweisungendes Verkäufers beziehen;

7.2.4 jeglichen Verzögerungen oder zusätzlichenArbeiten oder Materialien, die durch Anweisungen, Nachlässigkeitoder ein Versäumnis des Käufers entstehen, oder

7.2.5 jeglichem Versäumnisdes Käufers, dem Verkäufer angemessene und rechtzeitige Informationen,Anweisungen, Spezifikationen oder, falls zutreffend, Werkzeugausrüstungbereitzustellen.

7.3 Der Preis versteht sich ausgenommen der anwendbaren Mehrwertsteueroder anderer Steuern oder Zölle und ausgenommen aller Kosten undGebühren in Bezug auf nicht standardmäßige Verpackung, Beladung,Entladung, Beförderung und Versicherung oder ähnlicher Kosten, die (fallszutreffend) zusätzlich von dem Käufer bezahlt werden müssen und zwar zudem Zeitpunkt, zu dem die Bezahlung der Produkte oder derWerkzeugausrüstung fällig ist. Dort, wo der Verkäufer zuerst die Kosten fürdie Beförderung bezahlt oder andere Kosten, die der Käufer tragen muss, istder Verkäufer berechtigt, hierfür eine Rechnung in Bezug auf diese Kostenauszustellen.

8. Bezahlung

8.1 Der Verkäufer ist nach seinem Ermessen berechtigt, dem Käufer im Vorausden ganzen oder einen Teil des Preises in Rechnung zu stellen oder andereBeträge, die der Käufer bezahlen muss.

8.2 Der Verkäufer ist zu folgenden Dingen berechtigt:

8.2.1 jederzeitKreditkonten anzubieten und zurückzuziehen;

8.2.2 Referenzen zuverlangen und in Bezug auf den Käufer Bonitätsauskünfte einzuholen.

8.3 Vorbehaltlich von Bedingung8.1 ist die Bezahlung einer Rechnung desVerkäufers (ohne Abzug, Rabatt, Verrechnung oder Abschlag) innerhalb von30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, ungeachtet der Tatsache, dass dieLieferung vielleicht noch nicht stattgefunden hat oder dass das Eigentum anden Produkten oder der Werkzeugausrüstung noch nicht an den Käuferübergegangen ist. Sofern der Verkäufer keiner anderen Vereinbarungausdrücklich zugestimmt hat, muss die Zahlung in derselben Währungerfolgen, in der auch der Preis ausgestellt ist. Der Zeitpunkt der Zahlungvon Beträgen durch den Käufer ist eine wesentliche Bedingung in Bezug aufdiese Bedingungen. Eine Zahlung gilt erst dann als durch den Verkäufererhalten, wenn diese bar oder durch verfügbare Mittel erfolgt ist.

8.4 Wenn Beträge nicht an oder vor dem Fälligkeitstermin bezahlt werden, sofallen Zinsen auf den nicht bezahlten Betrag an, bis die Zahlung vollständigerfolgt ist (sowohl vor und nach einem Urteil). Im Verzugsfall gebühren demVerkäufer gem. § 352 UGB Verzugszinsen in Höhe von 8 % über demBasiszinssatz per anno.8.5 Wenn der Käufer gemäß diesen Bedingungen und/oder gemäß einemanderen Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer und den daringültigen Bedingungen es versäumt, eine Zahlung dann vorzunehmen, wenndiese fällig ist, so ist der Verkäufer ohne Einschränkung nach erfolgloserFristsetzung berechtigt, folgende Dinge zu tun:

8.5.1 den Vertrag zubeenden oder einen anderen Vertrag zwischen dem Käufer und demVerkäufer zu vereinbaren;

8.5.2 offenstehende Beträge von Beträgenabzuziehen, die der Verkäufer dem Käufer gemäß dem Vertrag oder insonstiger Form schuldet; 8.5.3 vom Käufer zu verlangen, alle Kosten für dieLagerung der Produkte und der Werkzeugausrüstung zu übernehmen;

8.5.4 weitere Lieferungen an den Käufer gemäß dem Vertrag oder einem anderenVertrag bis zur Zahlung auszusetzen;

8.5.5 den Vertrag als beendet undzurückgewiesen zu behandeln;

8.5.6 Produkte, die noch nicht an den Käuferausgeliefert wurden, weiter zu verkaufen; und/oder

8.5.7 Beträgeeinzubehalten, die als Anzahlung für die Produkte bezahlt wurden.

9. Lieferung

9.1 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, werden dieProdukte an den Käufer durch einen Spediteur geliefert, den der Verkäuferauswählt. Die Lieferung der Produkte an den Käufer erfolgt durch denVerkäufer, der die Produkte an den Spediteur übergibt oder durch Abholungdurch das Speditionsunternehmen. Danach erfolgt der Transport derProdukte zu den Bedingungen des Speditionsunternehmens, die dem Käufermitgeteilt werden, falls dies verlangt wird. Der Verkäufer kann früherliefern.9.2 In denjenigen Fällen, in denen schriftlich vereinbart wird, dass die Produktedurch eine Methode geliefert werden, die eine andere ist als die, die unterBedingungen

9.1 genannt ist, so gilt die Lieferung in folgenden Fällen alserfolgt:

9.2.1 dort, wo die Produkte von dem Käufer auf dem Gelände desVerkäufers abgeholt werden müssen, indem der Verkäufer den Käuferdarüber informiert, dass die Produkte zur Abholung bereit stehen;

9.2.2 dort, wo die Produkte von dem Verkäufer geliefert werden, durch denVerkäufer, der die Produkte an die Adresse liefert, die von dem Käufer für dieLieferung angegeben wurde; oder

9.2.3 dort, wo die Produkte durch einedritte Partei transportiert werden, durch Abholung der Produkte durch einedritte Partei oder Lieferung der Produkte an eine dritte Partei.

9.3 Bei allen Angaben von Zeiträumen oder Terminen, die für die Lieferung derProdukte angegeben wurden, handelt es sich lediglich um ungefähreAngaben. Der Zeitpunkt der Lieferung ist kein wesentlichesVertragserfordernis, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.Für den Fall, dass nichts anderes vereinbart wurde, haftet der Verkäufernicht für eine verspätete Lieferung der Produkte. Der Verkäufer kann bis zu10% mehr oder weniger als die Menge der Produkte liefern, die in demAuftrag angegeben ist und der Käufer muss diese Mengenabweichungakzeptieren und er muss den korrigierten Preis aufgrund dieserMengenabweichung bezahlen.

9.4 Der Verkäufer ist nicht für Verluste verantwortlich, die dem Käuferentstanden sind aufgrund eines Versäumnisses bei der Lieferung derProdukte oder für eine Minderauslieferung, es sei denn, der Käufer hat denVerkäufer schriftlich innerhalb von zehn Arbeitstagen vor dem geplantenLieferdatum in Bezug auf eine Nichtlieferung oder das tatsächliche Datumder Lieferung bei einer Minderbelieferung informiert. Auf jeden Fall ist dieHaftung des Verkäufers vorbehaltlich von Bedingung 12 jedoch auf folgendeDinge beschränkt, wo der Verkäufer aus irgendeinem Grund haftet:

9.4.1 den Betrag, durch den der Preis für den Kauf ähnlicher Waren auf dembilligsten Markt zum Ausgleich für nichtgelieferte Produkte den Preis dernicht gelieferten Produkte übersteigt; oder 9.4.2 wenn es keinen solchenMarkt gibt, einen Betrag, der dem Preis der nicht gelieferten Produkteentspricht.

9.5 In den Fällen, in denen die Produkte in Teillieferungen geliefert werden,stellt jede Lieferung eine getrennte Verpflichtung dar und weder einVersäumnis des Verkäufers bei der Lieferung noch eine Forderung in Bezugauf eine oder mehrere Teillieferungen durch den Käufer berechtigt denKäufer dazu, vom Vertrag zurückzutreten.

9.6 In denjenigen Fällen, in denen der Käufer es versäumt, die Produkte inEmpfang zu nehmen, oder wo er es versäumt, dem Verkäufer angemesseneLieferanweisungen vor dem genannten Liefertermin zukommen zu lassen(aufgrund eines anderen Grundes als denjenigen, die außerhalb derKontrolle des Käufers liegen, und außer durch Nachlässigkeit oderVersäumnis des Verkäufers), dann gelten die Produkte als zu demLieferzeitpunkt geliefert, und ohne Einschränkung eines anderes Rechtsoder eines anderen Rechtsmittels des Verkäufers kann der Verkäuferfolgende Dinge tun:

9.6.1 er kann die Produkte bis zur tatsächlichenLieferung lagern und er kann dem Käufer die Kosten für die Lagerung(einschließlich Versicherung) berechnen, falls dies zutrifft, jedoch ohneeine Pflicht seitens des Verkäufers, eine Versicherung abzuschließen; oder

9.6.2 in denjenigen Fällen, in denen der Käufer es versäumt hat, dieProdukte am oder vor dem fünften Arbeitstag nach dem geplantenLiefertermin entgegenzunehmen, kann er die Produkte zu dem bestenerzielbaren Preis verkaufen und (nach Abzug aller angemessenen Kosten fürLagerung und Verkauf) muss er dem Käufer den Überbetrag über den Preisanerkennen oder er muss dem Käufer den Fehlbetrag in Rechnung stellen.

9.7 Wenn der Käufer bei Lieferung der Produkte entdeckt, dass er diese Produktefalsch bestellt hat, so muss der Käufer die Standard Bearbeitungsgebühr inHöhe von z. Zt. € 25,00 pro Sendung bezahlen, wenn der Verkäufer zustimmt(nach seinem alleinigen Ermessen), die Rückgabe dieser Produkte zuakzeptieren.

10. Risiko und Eigentumsrecht an den Produkten

10.1 Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, geht die Preisgefahr mitAbsendung der Produkte – bei Annahmeverzug des Käufers mit Versandbereitschaftdes Verkäufers – auf den Käufer über.

10.2 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtungdes Käufers, insbesondere Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenkostenund Zinsen, Gebühren, Spesen etc. Eigentum des Verkäufers. Der Käufer istberechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die Warezu verfügen und diese auch zu verkaufen. Außergewöhnliche Verfügungenwie z.B. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Im Falleder Verarbeitung, Vermengung oder Verbindung der Ware mit anderemMaterial erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den hierdurch entstehendenErzeugnissen im Verhältnis des Wertes der Produkte zu dem des anderenMaterials. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware hat der Käufer den Verkäuferunverzüglich davon zu informieren und bei der Sicherung seiner Rechte zuunterstützen sowie sämtliche diesbezüglich erwachsenden Kosten,insbesondere solche im Zusammenhang mit einem Widerspruchsprozess, zuersetzen.

10.3 Bis zu dem Zeitpunkt, bis das Eigentum an den Produkten an den Käuferübergeht, muss der Käufer folgende Dinge tun:

10.3.1 er muss dieseProdukte (auf Treuhandbasis für und im Namen des Verkäufers) alsVerwahrer halten und er muss in gutem Glauben handeln, um die Interessendes Verkäufers an den Produkten zu schützen;

10.3.2 er muss diese Produktelagern (kostenlos für den Verkäufer) und zwar getrennt von allen anderenWaren des Käufers derart, dass diese Produkte als Eigentum des Verkäufersidentifiziert werden können und er darf diese nicht mit anderen Warenvermischen;

10.3.3 er darf die Produkte nicht verpfänden oder er darf auchnicht erlauben, dass ein Pfandrecht, eine Belastung oder ein andererAnspruch an den Produkten oder an deren Rechtstitel entsteht (siehe auch10.2);

10.3.4 er darf keine Identifizierungskennzeichen auf diesenProdukten oder der entsprechenden Verpackung vernichten oderunkenntlich machen und er muss diese Produkte in einemzufriedenstellenden Zustand halten; und

10.3.5 er muss diese Produkte imAuftrag des Verkäufers versichern, und im Falle einer Forderung muss er dieErlöse aus dieser Versicherung treuhänderisch für den Verkäufer verwahren.10.4 Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, von dem Käufer zu verlangen,Produkte an den Verkäufer zu liefern, bevor das Eigentumsrecht an denProdukten an den Käufer übergeht. Der Käufer gewährt dem Verkäufer unddessen Agenten eine unwiderrufliche Lizenz, um jederzeit die Gelände zubetreten, wo solche Produkte gelagert sind, um diese Produkte zuinspizieren oder um diese Produkte wieder in Besitz zu nehmen, wenn derKäufer es versäumt hat, den Besitz der Produkte freizugeben, wenn er hierzuvon dem Verkäufer aufgefordert wurde.

11. Qualität

11.1 Vorbehaltlich der restlichen Bestimmungen dieser Bedingungen garantiertder Verkäufer, dass bei Lieferung:

11.1.1 alle Produkte und die Werkzeugausrüstungdes Käufers von zufriedenstellender Qualität sind und

11.1.2 dass in den Fällen, in denen der Verkäufer eine Bescheinigung in Bezug aufdie Eignung für einen bestimmten Zweck ausgestellt hat gemäß Bedingung 5.2, die Produkte für diesen bestimmten Zweck geeignet sind. Der Käuferstimmt ausdrücklich zu, dass ein Produkt als von zufriedenstellenderQualität angesehen wird, und als für den geplanten Zweck geeignet, wenn(a) in Bezug auf einen Verkauf durch Muster das Produkt dem Muster in allenwesentlichen Aspekten entspricht oder wenn (b) in allen anderen Fällen dasProdukt mit den Spezifikationen in allen wesentlichen Punktenübereinstimmt.

11.2 Die unter Punkt 11.1 genannten Garantien gelten nicht, es sei denn:

11.2.1 der Käufer benachrichtigt den Verkäufer bei Defekten, die bei der Inspektionder Produkte oder der Werkzeugausrüstung offensichtlich sind, schriftlichund er legt detailliert die Art der Garantieverletzung dar und zwar innerhalbvon vierzehn Tagen nach Lieferung der Produkte; oder

11.2.2 der Käuferbenachrichtigt den Verkäufer in Bezug auf Defekte , die nicht bei derInspektion der Produkte oder der Werkzeugausrüstung offensichtlichWurden, schriftlich und er legt detailliert die Garantieverletzung innerhalbvon 14 Tagen nach Entdeckung des Defekts durch den Käufer dar odernachdem der Defekt hätte entdeckt werden müssen, auf jeden Fall jedochinnerhalb von 12 Monaten ab dem Lieferdatum der Produkte; und

11.2.3 nach Erhalt solch einer Mitteilung über Defekte erhält der Verkäufer dieMöglichkeit zur Inspektion der Produkte oder der Werkzeugausrüstung, undauf Wunsch des Verkäufers (der vernünftig handelt) werden die Produkteoder die Werkzeugausrüstung zu dem Geschäftssitz des Verkäufers zumZweck solch einer Inspektion zurückgeschickt und 11.2.4 der Gesamtpreisfür die Produkte wurde von dem Käufer bezahlt.

11.3 Der Verkäufer haftet nicht für eine der Garantieverletzungen unterBedingung 11.1, wenn:

11.3.1 das Produkt den Spezifikationen entsprichtoder, wo zutreffend, dem Muster in allen wesentlichen Punkten;

11.3.2 dieGarantieverletzung direkt oder indirekt durch die Verletzung vonBedingung 5.4 durch den Käufer erfolgt ist oder durch dieWerkzeugausrüstung des Käufers, außer in dem Umfang, wie dies durch dieNachlässigkeit oder die Unterlassungen des Verkäufers in Bezug auf dieHerstellung oder Nutzung der Werkzeugausrüstung des Käufers verursachtwurde;

11.3.3 die Garantieverletzung direkt oder indirekt durch Handlungenoder Unterlassungen einer Person verursacht wurde, die nicht von demVerkäufer autorisiert war, und dies umfasst auch Reparaturen, Ergänzungenoder Änderungen an den Produkten durch oder im Namen des Käufers;

11.3.4 die Garantieverletzung direkt oder indirekt durch Teile, Materialienoder Geräte verursacht wurde, die in einem Produkt enthalten sind, diejedoch nicht der Verkäufer hergestellt hat, und dann hat der Käufer nurAnspruch auf eine Leistung gemäß einer Garantie oder Gewährleistung, dieder Hersteller gegenüber dem Verkäufer eingeräumt hat, die an den Käuferabgetreten werden kann (auf Kosten des Käufers);

11.3.5 der Käufer dieProdukte nach der Mitteilung über einen Defekt weiter benutzt oder weiterverkauft oder wenn er es versäumt, die angemessenen Anweisungen desVerkäufers in Bezug auf ein

11.3.6 der Vertragsbruch wurde direkt oder indirekt durch Umweltbedingungen auf dem Gelände des Käufers verursacht oder durch eine Nutzung, Lagerung oder Behandlung der Produkte, die nicht den Spezifikationen oder Anweisungen entsprechen, die der Lieferant mitgeliefert hat oder durch eine Ursache, die ausdrücklich von dem Verkäufer durch eine schriftliche Mitteilung ausgenommen wurde und dies umfasst auch unsachgemäße Nutzung, Nachlässigkeit, falsche Behandlung, Bedienungsfehler, Vandalismus oder nicht vorhersehbare Ereignisse.

11.4 Vorbehaltlich der Bedingungen 11.2 und 11.3 muss der Verkäufer in den Fällen, in denen Produkte oder Teile davon an den Verkäufer zurückgeschickt wurden und diese nach Meinung des Verkäufers nicht der Gewährleistung gemäß Bedingung 11.1 oder anderen Garantien, Qualitätsstandards oder Bedingungen, die per Gesetz impliziert sind, entsprechen, seine Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllen, indem er nach seinem Ermessen alle oder einen Teil der Produkte ganz oder teilweise repariert oder ersetzt oder indem er den Preis der nicht konformen Produkte zurückerstattet. Alle Produkte, die auf diese Art und Weise ersetzt wurden, gehören dem Verkäufer.

11.5 Vorbehaltlich der Bestimmungen von Bedingung 12 stellen die Garantien aus Bedingung 11.1 den einzigen Umfang der Haftung des Verkäufers dar, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Produkten ergibt.

11.6 Der Käufer muss alle gerechtfertigten Anweisungen des Verkäufers in Bezug auf Produkteinbehaltungen oder Produktrückrufaktionen einhalten, die in Bezug auf die Produkte organisiert wurden oder andere korrigierende Maßnahmen, die vernünftigerweise durch oder im Auftrag des Verkäufers in Bezug auf die Produkte nach Lieferung an den Käufer eingeleitet wurden. 

12. Haftungsbeschränkung

12.1 Zum Zweck dieser Bedingung „Haftungsbeschränkung 12“ meint der Begriff: 
 
12.1.1Forderung” eine Forderung, die aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Produkte oder der Werkzeugausrüstung an den Käufer resultiert oder aufgrund der Verletzung dieser Bedingungen oder aufgrund der Verletzung einer Pflicht, welcher Art auch immer, durch den Verkäufer oder aufgrund einer Anwendung durch den Käufer oder einen Weiterverkauf durch den Käufer von Produkten (oder von einem Produkt, das eines der Produkte beinhaltet) oder von Werkzeugausrüstung oder aufgrund einer Erklärung, Aussage, Handlung oder Unterlassung, und dies umfasst auch Nachlässigkeit, die aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder dem Vertrag entsteht; 
 
12.1.2Anspruchsgrenze” in Bezug auf ein Kalenderjahr, den höheren Betrag aus: 
 
12.1.2.1 dem Gesamtbetrag, der von dem Käufer an den Verkäufer für die Waren zu zahlen ist, die derart sind, dass sie Gegenstand der Forderung sind, die der Käufer von dem Verkäufer in diesem Jahr gekauft hat (die “Relevanten Waren”); 
 
12.1.2.2 dem Gesamtbetrag in den ersten drei Monaten des Jahres, den der Verkäufer an den Käufer für die relevanten Waren zahlen muss, die im Vorjahr gekauft wurden; oder 
 
12.1.2.3 in den Fällen, in denen keine relevanten Waren in dem Vorjahr gekauft wurden, oder dort, wo sich die Forderung nicht auf den Kauf der Waren bezieht, auf einen Gesamtbetrag von (a) € 75.000,00, wo die relevanten Waren ausschließlich Standardprodukte sind; oder (b) € 150.000,00 wo die relevanten Waren kundenspezifische Produkte oder Werkzeugausrüstung umfassen. 
 
12.2 Ohne Einschränkung der Bedingungen 12.3 und 12.6 ist die Gesamthaftung des Verkäufers (einschließlich Haftung für Handlungen oder Unterlassungen seiner Angestellten, Agenten, Vertragsnehmer oder anderer Mitglieder der Gruppe) gegenüber dem Käufer für alle Forderungen wie folgt beschränkt, gleichgültig, ob diese aufgrund des Vertrags oder aufgrund einer unerlaubten Handlung entstehen (einschließlich Nachlässigkeit oder Verletzung einer gesetzlichen Verpflichtung), einer falschen Darstellung, aufgrund einer Erstattung oder aus anderem Grund entstehen: 
 
12.2.1 Die Gesamthaftung des Verkäufers in Bezug auf eine Forderung für ein einzelnes Teil eines Produkts ist begrenzt auf den Preis, der von dem Käufer an den Verkäufer für diesen Artikel zu zahlen ist; 
 
12.2.2 Die Gesamthaftung des Verkäufers für eine Forderung in Bezug auf einen einzigen Artikel der Werkzeugausrüstung ist begrenzt auf den geminderten Wert dieses Artikels oder den Preis für dessen Ersatz, je nachdem, welcher Preis geringer ist; und 
 
12.2.3 Die Gesamthaftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer für alle Forderungen, die in einem Kalenderjahr entstehen, ist begrenzt auf die Anspruchsgrenze. 
12.3 Der Verkäufer haftet nicht gegenüber dem Käufer oder einer anderen Partei für (a) entgangenen Gewinn, (b) Rufschädigung oder Schädigung des Firmenwerts, noch für (c) eine Forderung für Mangelfolgeschäden, welcher Art auch immer (und wie auch immer verursacht), die im Zusammenhang mit der Lieferung der Produkte oder der Werkzeugausrüstung oder dazugehöriger Leistungen durch den Verkäufer entsteht. 
 
12.4 Wenn ein Gericht entscheidet, dass eine Haftungsbeschränkung in Bezug auf eine Schadensart wie unter Bedingung 12.3 aufgeführt, auf die sich der Verkäufer verlassen möchte, aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar ist, so ist die Haftung des Verkäufers in Bezug auf diese Schadensart gemäß der Forderung auf die Anspruchsgrenze begrenzt. 
 
12.5 Vorbehaltlich der Bedingung 12.6 sind alle stillschweigenden Garantien, Bedingungen und sofern in diesen Bedingungen nichts anderes ausdrücklich vorgesehen ist, von dem Vertrag in dem größtmöglichen Umfang, der gesetzlich erlaubt ist, ausgenommen, und der Verkäufer haftet nicht gegenüber dem Käufer für einen Verlust, welcher Art auch immer, der aus der Verletzung der stillschweigenden Garantien, der Bedingungen resultiert oder aus der Verletzung einer Pflicht jeglicher Art, die dem Verkäufer per Gesetz auferlegt wurde. 
 
12.6 Keine Formulierung in diesen Bedingungen beschränkt die Haftung des Verkäufers oder schließt diese aus in Bezug auf eine Forderung (außer durch den Käufer für die Rückerstattung von Beträgen, die an Dritte bezahlt wurden) bei Todesfällen oder Personenschäden, die durch seine Nachlässigkeit verursacht wurden oder eine zwingende Haftung im Sinne der Bestimmungen des KSchG (in der jeweils geltenden Fassung soweit dieses Anwendung findet) oder aufgrund arglistiger Täuschung oder in Bezug auf eine andere Haftung in dem Umfang, wie diese nicht per Gesetz ausgenommen oder begrenzt ist. 
 
12.7 Wenn dem Käufer bekannt wird, dass eine dritte Partei eine Forderung in Bezug auf die Produkte (einschließlich in Bezug auf Defekte in diesen oder in Bezug auf Rechte, die durch diese verletzt wurden) gestellt hat oderwahrscheinlich stellen wird, 
 
12.7.1 so muss er den Verkäufer unverzüglich über diese Forderung oder diesen Umstand informieren; 
 
12.7.2
so muss er umgehend den Verkäufer unterstützen und solche Maßnahmen ergreifen, die der Verkäufer verlangt, um solch eine Forderung zu vermeiden, zu bestreiten, zu verteidigen, beizulegen, abzulehnen, Einspruch gegen diese einzulegen oder um einen Vergleich herbeizuführen, und dies umfasst auch, ist jedoch nicht darauf beschränkt, dass dem Verkäufer erlaubt wird, die vollständige Kontrolle über ein Verfahren oder Verhandlungen im Zusammenhang mit dieser Forderung zu übernehmen; und 
 
12.7.3 er darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers keine Angelegenheit in Bezug auf diesen Streitfall beilegen oder diesbezüglich einen Vergleich schließen, noch darf er Zugeständnisse machen noch irgendwelchen Dingen zustimmen. 
 
12.8 Ohne Einschränkung einer anderen Bestimmung dieser Bedingungen liegt keine Vertragsverletzung durch den Verkäufer wegen einer verzögerten Ausführung oder versäumten Ausführung seiner Pflichten gemäß dem Vertrag vor, wenn dieses Versäumnis oder diese Verzögerung aus Gründen erfolgt ist, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, und dies umfasst auch ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit dieser Bestimmung Krieg oder andere militärische Aktionen, Terrorismus, Aufstände, Unruhen, Sabotage, Vandalismus, Unfälle, Maschinenausfall oder Beschädigung von Maschinen und Geräten, Feuer, Überflutung, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder andere Arbeitskämpfe (gleichgültig, ob hier Angestellte des Verkäufers involviert sind oder nicht) oder Materialknappheit zu den Marktpreisen, die bei Abschluss des Vertragsgalten, gesetzliche oder verwaltungsbezogene Eingriffe oder die aufgrund des Versäumnisses, der Nachlässigkeit oder der Verzögerung seitens des Käufers oder dessen Agenten oder Vertreter erfolgen. 
 
12.9 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Liefertermin zu verschieben oder den Vertrag zu beenden oder das Volumen der vom Käufer bestellten Produkte zu reduzieren (ohne Haftung gegenüber den Käufer), wenn er von der Ausführung seiner geschäftlichen Tätigkeit abgehalten wird oder wenn diese verzögert wird und zwar aufgrund eines Ereignisses, das unter Bedingungen 12.8 aufgeführt ist; sollte jedoch das betreffende Ereignis ununterbrochen länger als 30 Tage lang andauern, so ist jede der Parteien berechtigt, die andere Partei schriftlich über die Beendigung des Vertrags zu informieren, ohne dass hierdurch eine Haftung für eine der Parteien entsteht. 
 
12.10 Der Käufer erkennt an, dass die Haftungsbeschränkungen, die in diesen Bedingungen dargelegt sind, vernünftig sind und dass diese die wirtschaftliche Absicht der Parteien in Bezug auf die antizipierten Gewinne des Verkäufers gemäß dem Vertrag und allen anderen Verträgen wiedergeben, sowie die Möglichkeit des Käufers, sich selbst durch eine Versicherung zu schützen. Der Verkäufer ist gewillt, die Haftungsbeschränkungen in Bezug auf bestimmte Produkte zu ändern, wenn der Käufer dies verlangt, der Käufer muss jedoch hierfür die zusätzlich entstehenden Kosten übernehmen, wie der Käufer diese dem Verkäufer mitgeteilt hat. Um Zweifel zu vermeiden, dient jede Bezahlung des Verkäufers an den Käufer in einem Kalenderjahr in Bezug auf eine Forderung durch den Käufer gemäß einem Vertrag dazu, den Betrag der Anspruchsgrenze zu reduzieren, der für weitere Forderungen in diesem Kalenderjahr zur Verfügung steht. 

13. Beendigung

13.1 Ohne Einschränkung der ihm zustehenden Rechte und Rechtsmittel kann der Verkäufer den Vertrag in folgenden Fällen beenden: 
 
13.1.1 der Käufer verletzt eine Bedingung eines Vertrags mit dem Verkäufer; 
 
13.1.2 über das Vermögen des Käufers wird das Insolvenz- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein entsprechender Antrag wird mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen; 
 
13.1.3 der Verkäufer geht berechtigterweise davon aus, dass eines der Ereignisse unter 13.1.2 bis 13.1.3 wahrscheinlich in Bezug auf den Käufer eintritt und er benachrichtigt den Käufer dementsprechend. 
 
13.2 Der Käufer kann durch eine Kündigung 30 Tage im Voraus, folgende Dinge beenden: 
 
13.2.1 den Vertrag innerhalb von 30 Tagen ab Benachrichtigung des Verkäufers gemäß den Bedingungen 7.2.1 oder 7.2.2, dass der Preis der Produkte, die Gegenstand des Vertrags sind, um mehr als 10% zu dem ursprünglichen Preis ansteigt, der für die Produkte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angegeben war; oder 
 
13.2.2 denjenigen Teil des Vertrags, der sich auf kundenspezifische Produkte bezieht, durch eine schriftliche Kündigung 30 Tage im Voraus, wenn er die Änderungen an den Spezifikationen der kundenspezifischen Produkte, die der Verkäufer gemäß Bedingung 5.3 mitgeteilt hat, nicht akzeptieren möchte. 
 
13.3 In den Fällen, in denen der Verkäufer den Vertrag beendet gemäß den Bedingungen 8.5 oder 13.1, dann gilt ohne Einschränkung eines anderen Rechts oder Rechtsmittels, das dem Verkäufer zusteht: 
 
13.3.1 der Verkäufer ist berechtigt, einen anderen Vertrag zu beenden oder weitere Lieferungen gemäß dem Vertrag oder einem anderen Vertrag einzustellen; 
 
13.3.2 wenn die Produkte geliefert, jedoch nicht bezahlt wurden, vorbehaltlich Bedingung 10, so endet das Recht des Käufers auf Besitz und der Verkäufer kann alle Produkte veräußern oder so verwenden, wie er dies wünscht; und 
 
13.3.3 der Preis wird unverzüglich fällig und zahlbar ungeachtet gegenteiliger Vereinbarungen oder Abmachungen.

14. Entschädigung

14.1 Ohne Einschränkung der anderen Rechte und Rechtsmittel des Verkäufers muss der Käufer den Verkäufer, dessen Gruppe und deren Angestellte und Agenten nach Aufforderung in vollem Umfang entschädigen und schadlos halten gegenüber Verlusten, die dieser aufgrund folgender Gründe erlitten hat:

14.1.1 Stornierung, Änderung oder Aufhebung eines Auftrag durch den Käufer gemäß den Bedingungen 3.3;

14.1.2 einer Forderung einer dritten Partei in Bezug auf Verluste, Personenschäden oder Schäden, die direkt oder indirekt durch kundenspezifische Produkte oder die Werkzeugausrüstung des Käufers oder durch ein Produkt verursacht wurden, die nach der Lieferung zu einer Nutzung herangezogen wurden, die nicht der autorisierten Nutzung für diese Produkte entspricht (und dies ist die Nutzung, für die diese Produkte üblicherweise geliefert werden oder eine Nutzung, die ausdrücklich gemäß Bedingung 5.2 gewährt wurde) oder die in irgendeiner Form durch eine Person, die nicht der Verkäufer ist, geändert oder repariert wurden oder es ist ein Ereignis eingetreten (einschließlich einer Handlung oder Unterlassung) das dazu führen würde, dass Bedingung 11.1 nicht mehr für diese Produkte zutrifft; 

14.1.3 die Nutzung derSpezifikationen oder der Werkzeugausrüstung, die durch oder im Auftragdes Käufers geliefert wurden oder die auf Wunsch des Käufers geändertwurden;

14.1.4 jede Verletzung von Bedingung 5.4 und jede Forderungdurch Dritte in Bezug auf eine Verletzung oder angebliche Verletzung einesgeistigen Eigentumsrechts aufgrund der Nutzung, des Besitzes oder derLieferung von kundenspezifischen Produkten oder von Spezifikationenund/oder Werkzeugausrüstung, die durch oder im Auftrag des Käufersgeliefert wurde oder auf Wunsch des Käufers geändert wurde; und 14.1.5jede Beendigung gemäß den Bedingungen 8.6 oder 13.1

15. Exportbedingungen

15.1 In den Fällen, in denen die Produkte für den Export aus Großbritanniengeliefert werden, gelten die Bestimmungen von Bedingung 15(vorbehaltlich von Sonderbedingungen, die schriftlich zwischen dem Käuferund dem Verkäufer vereinbart wurden) und diese haben Vorrang im Fallevon Widersprüchen mit anderen Bedingungen, die in diesen AGBs dargelegtsind.

15.2 Der Käufer ist dafür verantwortlich, alle Gesetze oder Bestimmungeneinzuhalten, die sich auf die Produkte in dem Bestimmungsland beziehen,die den Export von Produkten aus Großbritannien regeln oder einesProdukts, das die Produkte enthält (und dies umfasst auch, fallserforderlich, die Zollbestimmungen und die Bestimmung, dassMehrwertsteuer nicht auf den Preis zu zahlen ist) sowie den Import derProdukte in ein Bestimmungsland und die Zahlung von Import- oderExportgebühren oder von Steuern regeln. Der Käufer ist dafürverantwortlich, den Verkäufer über alle Pflichten zu informieren, die derVerkäufer aufgrund einer Gesetzgebung oder einer Bestimmung einhaltenmuss und er ist dafür verantwortlich, dem Verkäufer alle damit inZusammenhang stehenden Kosten zu erstatten oder diese zu übernehmen.

15.3 Jeder Verweis auf die Lieferungs- u. Zahlungsbedingungen in einemAngebot muss als Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungenausgelegt werden und alle Angebote verstehen sich ab Werk, es sei denn,der Verkäufer hat schriftlich etwas anderes angegeben.

16. Verschiedenes

16.1 Der Käufer darf seine Rechte oder Pflichten gemäß diesem Vertrag nichtohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers übertragen,abtreten oder untervergeben, und er bleibt in jedem Fall für die Erfüllung desVertrags durch einen Übertragungsempfänger, Abtretungsempfänger oderSubunternehmer verantwortlich (Anm.: ergibt sich ohnehin aus § 1313aABGB).

16.2 Jede Mitteilung muss schriftlich erfolgen, einschließlichTelefaxmitteilungen, adressiert an die andere Partei an, im Falle desVerkäufers: Essentra Components GmbH, Augasse 22 AC 1/5, 2620 Neunkirchen, Österreich,Faxnummer 01 364 9041, im Falle einer Mitteilung gemäß 13.2 mit einerKopie an den Geschäftsführer an die registrierte Firmenadresse desVerkäufers und im Falle des Käufers an dessen registrierte Adresse oder ansolch eine andere Adresse, die zum diesem Zeitpunkt dem Verkäufermitgeteilt wurde. Persönlich übergebene Mitteilungen gelten unmittelbarals zugestellt, Mitteilungen, die per Post versandt wurden, zwei Arbeitstagenach Aufgabe durch eine erstklassige Post und, falls per Telefax verschickt, zudem Datum und dem Zeitpunkt, der auf der Übertragungsbestätigung desAbsenders vermerkt ist oder (falls diese verloren gegangen ist) bei Erhalt.

16.3 Ein Verzicht des Verkäufers bei einer Vertragsverletzung durch den Käuferdarf nicht als ein Verzicht bei einer nachfolgenden Vertragsverletzungderselben Bestimmung oder einer anderen Bestimmung angesehen werden.Ein Versäumnis des Verkäufers bei der Durchsetzung einer Bedingungdieses Vertrags darf nicht als ein Verzicht des Verkäufers auf ein Rechtangesehen werden.

16.4 Wenn eine Bestimmung des Vertrags von einer zuständigen Stelle ganz oderteilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar angesehen wird, so wirdhierdurch nicht der Rest dieser Bestimmung beeinträchtigt.

16.5 Der Vertrag enthält die gesamte Vereinbarung und Abmachung zwischenden Parteien und er ersetzt alle vorangegangenen Verträge, Abmachungenoder Vereinbarungen (sowohl mündliche und schriftliche) in Bezug auf dieProdukte (ausgenommen, dass keine der Parteien versucht, die Haftungaufgrund von Erklärungen vor Vertragsabschluss mit betrügerischer Absichtauszuschließen, wobei nachgewiesen werden kann, dass sich die anderePartei darauf verlassen hat).

16.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag undseiner Durchführung ist das Landesgericht Wien. Es gilt österreichischesRecht als vereinbart.

16.7 Soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, gelten subsidiärfür die Auslegung der verwendeten Vertragsklauseln die INCOTERMS(herausgegeben von der internationalen Handelskammer Paris 1953) in derjeweils letztgültigen Fassung.

16.8 Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Vertragsbedingungenunwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigenBestimmungen und des Vertrages im Übrigen nicht berührt. DieVertragspartner werden den Vertrag alsdann mit einer Ersatzregelungdurchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung zum verfolgtenwirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

17. Beschränkung der Liefergebiete

17.1 Lieferungen der Essentra Components erfolgen - ungeachtet der sonstigen Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen - nur nach Österreich (im Folgenden „Liefergebiet“ genannt). Essentra Components holt in den Fällen, in denen sie nach diesen Vertragsbedingungen grundsätzlich zur Abholung verpflichtet ist, Produkte auch nur von Adressen ab, die innerhalb des Liefergebietes liegen. Der Käufer kann jedoch eine Bestellung der von uns angebotenen Produkte auch von einem Land aus vornehmen, das außerhalb des Liefergebietes liegt, wobei gegebenenfalls die Lieferadresse für diesen Auftrag innerhalb des Liefergebietes gelegen sein muss. Sofern Essentra Components schriftlich zugestimmt hat, können die Produkte zudem an der jeweils angegebenen Niederlassung von Essentra Components innerhalb des Liefergebiets abgeholt werden.

17.2 Schuldet Essentra Components gemäß den vorliegenden Vertragsbedingungen dem Käufer gegenüber die Erstattung der Versandkosten und/oder der angemessenen Kosten, die dem Käufer für die Rücksendung der Ware an Essentra Components entstanden sind, kann der Käufer nur die Erstattung derjenigen Kosten verlangen, die durch die Rücksendung des Produkts aus dem Liefergebiet, in welches Essentra Components ursprünglich geliefert hat, entstanden sind oder wären.